Energetische Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden lohnen sich. Als Bauherr:in, Eigentümer:in oder Mieter:in sollten Sie sich die BEG-Förderung nicht entgehen lassen!

Früher gab es zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Rahmen des "Klimaschutzprogramms 2030" wurden die BAFA-Förderung und KfW-Förderung in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zusammengefasst. Mit der Förderung schafft der Bund deutlich stärkere Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Auch das Antragsverfahren ist einfacher denn je.

(Foto: Fertighaus WEISS)

Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Richtlinie für das Programm „Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) geändert.

An den Fördersätzen ändert sich nichts, es gibt weiterhin 15 % Förderung der Investitionssumme. Falls es sich um eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des Gebäudes handelt, gibt es auch noch zusätzlichen den iSFP-Bonus von 5 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen wird von 2.000 € auf 300 € gesenkt.

Im Programm BEG EM beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle 30.000 € je Wohneinheit pro Jahr, falls kein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Der Betrag für die förderfähigen Ausgaben erhöht sich auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr falls ein iSFP vorliegt. Die Förderung von den Heizungen ist davon unabhängig.

Eine große Änderung betrifft den Antragszeitpunkt für die Förderung. Ab 2024 muss für die Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein. Für den Antrag brauchen Sie, wie bisher auch, eine Energieberaterin oder einen Energieberater, die entsprechende Liste finden Sie hier.

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  • Herstellererklärung
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Beauftragungsschreiben für die Energieberaterin oder den Energieberater

Die Energieberaterin oder der Energieberater erstellt für Sie eine Technische Projektbeschreibung (TPB) und bekommt von der BAFA eine TPB ID, die Sie für die Antragstellung brauchen.

Der Förderungsanspruch bedarf einen Vertrag mit Dienstleister:in/Handwerker:in/Lieferant:in, mit Definition einer aufschiebenden oder aufhebenden Wirkung.

Seit Januar 2024 muss für die Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein. Das bedeutet, dass für die Beantragung ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vorliegen muss, insbesondere diese Bedingungen enthält:

  • Auflösende Bedingung: Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag automatisch endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Zum Beispiel könnte ein Vertrag über den Kauf eines Sonnenschutzproduktes eine auflösende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Vertrag ungültig wird, falls keine Förderzusage von einem staatlichen Programm erfolgt.
  • Aufschiebende Bedingung: Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür könnte ein Vertrag sein, der nur gültig wird, wenn die Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.

Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Vertragsverhältnisse flexibel gestaltet werden können, um auf die Entscheidung über eine Förderzusage zu reagieren.

Den Antrag können Sie ganz bequem online stellen.

Die Europäische Union möchte die Renovierungsquote im aktuellen Jahrzehnt verdoppeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 % zu senken. Dieses Ziel ließe sich bereits erreichen, wenn 75 % aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besäßen. Der Energieverbrauch sowie die Kohlenstoffdioxidemissionen könnten dann um bis zu 19 % sinken. Mit der BAFA Förderung für Modernisierungsprojekte soll dieses Vorhaben unterstützt werden.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG: Hier geht es um die Bereiche Wohngebäude, Neubau und Sanierung
  • BEG NWG: Hierunter fallen Nichtwohngebäude
  • BEG EM: Hierbei handelt es sich um die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Es werden Sonnenschutzvorrichtungen nach Tabelle 7, Zeilen 3.1 bis 3.3, der DIN 4108-2:2013-02 unabhängig von der Art des Antriebes gefördert.

Bei WAREMA entspricht das den Produkten Rollläden, Außenjalousien und Raffstoren, Fenstermarkisen und Wintergartenmarkisen. Die Produkte müssen an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung verlaufen. Mit den Sonnenschutzprodukten muss außerdem der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2:2013 eingehalten werden. Ob der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes möglich ist, können Sie für Wohngebäude z. B. oben auf dieser Seite unter dem entsprechenden Punkt überprüfen.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz bis zum 14.8.2022 20 % und ab dem 15.8.2022 15 %. Falls es sich um eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des Gebäudes handelt, gibt es auch noch zusätzlichen den iSFP-Bonus in Höhe von 5 %.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 300 €. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt.

Im Teilprogramm „Einzelmaßnahmenˮ (BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 30.000 € pro Wohneinheit pro Jahr, falls kein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt bzw. 60.000 € pro Wohneinheit pro Jahr, falls ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die Förderung für Heizungen ist davon unabhängig.

Zusätzlich kann ein Ergänzungskredit genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.kfw.de oder direkt unter der Informationsseite zum Ergänzungskredit.

Der Antrag kann ganz einfach online über das BAFA gestellt werden. Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle müssen Sie zwingend eine Energieberaterin oder einen Energieberater involvieren. Diese sorgen dafür, dass Planungsfehler vermieden werden. Darüber hinaus erstellen sie eine so genannte „technische Projektbeschreibungˮ (TPB). Mit dieser wird die zu beantragende Maßnahme erläutert. Für diese stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung. Ist dieses ausgefüllt, erhält Ihr Energie-Effizienz-Experte bzw. Energie-Effizienz-Expertin eine sogenannte TPB-ID. Diese brauchen Sie für die eigentliche Antragstellung. Das Formular für die Antragstellung finden Sie hier.

Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch die Energieberater:innen werden mit 50 % (max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 € pro Wohneinheit (insgesamt maximal 20.000 €)) bezuschusst.

Ganz besonders wichtig: Ab 2024 muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die Beantragung vorliegen. Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten.

Wenn Sie einen langfristigen, durchdachten Plan erstellen möchten, wie das Gebäude über mehrere Jahre hinweg Schritt für Schritt auf ein energetisch besseres Niveau gebracht werden wird, dann sollten Sie im Rahmen einer Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) anfertigen lassen.

Die BEG gewährt für jede energetische Sanierungsmaßnahme (ausgenommen Heizungstausch), die im iSFP vorgesehen ist, eine zusätzliche Förderung in Höhe von fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus) und kann für jede einzelne Maßnahme zusätzlich beantragt werden.

Um in den Genuß der Förderung zu kommen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein
  • Das Gebäude muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden
  • Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein
  • Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein

Weiterführende Informationen finden Sie hier .

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